Allgemeinbildung

Integrationskurs mit Alphabetisierung

Deutsch für Geflüchtete und Asylbewerber mit Bleibeperspektive

Dauer: 12 Monate

Abschluss: bbw Teilnahmebescheinigung, TELC-Zertifikat ,

Standort: Wriezen

Unterrichtsform: Vor-Ort-Vollzeit

Kundengruppe: Migranten,

Berufsbereiche: Integration + Deutschkurse ,

Termine:

Unterrichtszeiten:

Informationen

Der Alphabetisierungskurs umfasst insgesamt 1000 Unterrichtseinheiten. Der Kurs setzt sich aus dem Basis-Alpha-Kurs, dem Aufbau-Alpha-Kurs A und dem Aufbau-Alpha-Kurs B mit jeweils 300 Unterrichtseinheiten und dem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten zusammen.

Die Inhalte des Kurses umfassen:

  • Basis-Alpha-Kurs - Im Mittelpunkt steht hierbei die Grundalphabetisierung und Vermittlung elementarer Deutschkenntnisse, Ausbildung einer persönlichen Handschrift, Lesen von Schreibschrift, Lautwerte, Textsorten, Redewendungen und das Erlernen kommunikative Kompetenzen.
  • Aufbau-Alpha-Kurs A - Hier steht der Ausbau eines Sicht- und Schreibwortschatz im Fokus. Dabei werden u.a. Fachbegriffe, verschiedene Lernstrategien und -techniken, das Sprechen über Bilder, das Erfragen von Informationen, der Umgang mit verschieden Medien und das Arbeiten mit Hörtexten vermittelt.
  • Aufbau-Alpha-Kurs B - Neben der Entwicklung sprachlicher und schriftlicher Kompetenzen steht die Förderung von interkulturellen Kompetenzen und landeskundliche Aspekte im Vordergrund. Das selbstständige Lernen, sowie der Entwicklung eigener Lernmethoden, der Umgang mit Unterrichtsmaterialien, Medienkompetenzen werden ebenfalls vertieft.
  • Orientierungskurs - Lerninhalte und -ziele umfassen die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Menschen und Gesellschaft.

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Ziel ist es, möglichst nah an das Sprachniveau A2.1 bis A2.2 herangeführt zu werden.
Den Teilnehmern wird ein grundlegendes Wissen über das lateinische Schriftsystem, Kenntnisse der deutschen Sprache, schriftsprachliche Kenntnisse, sowie Kompetenzen der Lernautonomie vermittelt. Außerdem wird die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmer gefördert.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Berechtigungsscheins für Ihren Integrationskurs und die Antragsstellung für eine Kostenbefreiung.

Den Alphabetisierungskurs können Migranten besuchen, die gemäß § 4 Abs. 1 IntV teilnahmeberichtigt sind und bei denen die Teilnahme eines allgemeinen Integrationskurses auf Grund fehlender oder ungenügender vorhandener Kompetenzen im schriftsprachlichen Bereich nicht sinnvoll ist. Der Kurs wurde spezielle für Personen konzipiert, die nur über einen begrenzten Wortschatz verfügen, nicht oder nicht ausreichend mit dem lateinischen Alphabet vertraut sind und ihre Deutschkenntnisse erweitern möchten.

Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
  • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
    - Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
    - Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
    - Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

  • BAMF

Das bbw stellt den Teilnehmern/-innen folgende Materialien leihweise oder aber auch zum Verbleib zur Verfügung:

  • Skripte, Handouts, Kopien und Übungsmaterialien

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.