Seminare

Mitarbeitereinsatz im Ausland - Das müssen Sie bei Entsendungen wissen (EU-Recht)

Dauer: 1 Tag à 8 Stunden

Abschluss: bbw Teilnahmebescheinigung,

Standort: Charlottenburg, Haus der Wirtschaft

Seminar-Nr.: 2561/19

Unterrichtsform: Seminar

Kundengruppe: Berufstätige, Unternehmen,

Berufsbereiche: Recht ,

Gebühr: 390,00 €

Termine:

Unterrichtszeiten:

Angebot als PDF Drucken Auf den Merkzettel * = Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb)
UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Informationen

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa und informiert sie darüber, was sie als Arbeitgeber zu beachten haben, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Staatsangehörige eines EU-Staates genießen Freizügigkeit und somit auch unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß § 4a des Freizügigkeitsgesetzes der Europäischen Union (FreizügG/EU). Dies gilt für Arbeitnehmer und für Selbständige gleichermaßen.

Doch was bedeutet die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Sicht des Arbeitgebers? Welche Einschränkungen und Sonderregelungen sind zu beachten? Welche Formalitäten sind wichtig und was sind häufige Fehler bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedsstaaten der EU?

Die Seminarinhalte im Einzelnen:
  • Freizügigkeitsgesetz für Staatsangehörige von EU-Staaten
  • Freier und unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer oder als Selbständiger
  • Änderungen und Sonderregelungen für einzelne EU-Staaten (z.B. Kroatien)
  • Erforderliche Genehmigungen und Berechtigungen aus Sicht des Arbeitgebers - häufige Fehler und Missverständnisse
  • Besonderheit Schweiz: Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU
  • Bußgelder bei Verstößen wegen illegaler Beschäftigung

Unternehmer, Führungskräfte und Personalverantwortliche, die Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland beschäftigen oder dies planen und dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen erfahren möchten

  • Selbstzahler

Arbeitsunterlagen, gemeinsames Mittagessen und Getränke