Berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederung

Berufliche Rehabilitation

Kaum ein Arbeitsweg verläuft heutzutage ohne Umwege. Neben dem immer häufigeren Wechsel des eigenen Arbeitsplatzes und einer Vielzahl von Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten kann es natürlich vorkommen, dass ArbeitnehmerInnen ihren erlernten Beruf irgendwann nicht mehr ausüben können. Außerdem öffnet sich die Arbeitswelt auch zunehmend für behinderte Menschen.

In vielen dieser Fälle werden eine berufliche Rehabilitation und/oder eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nötig. Aber was meinen diese Begriffe eigentlich?

Unter der Bezeichnung "berufliche Rehabilitation" werden verschiedene Sozialleistungen zusammengefasst, welche Betroffene schrittweise (wieder) arbeitsfähig machen sollen. Deshalb werden sie auch "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" genannt. Ziel ist, dass Rehabilitanden erwerbsfähig und somit finanziell eigenständig werden. Diese Maßnahmen gelten nicht nur für Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden, sondern eben auch für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Einschränkungen.

Die damit zusammenhängende, stufenweise Wiedereingliederung wird auch "Hamburger Modell" genannt und ist vom Gesetzgeber ganz klar geregelt. Dieses Modell zielt darauf ab, dem Arbeitnehmer die erneute Arbeitsaufnahme nach Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu ermöglichen und Kündigungen zu vermeiden.