Angebot zur Sprachfoerderung

Integrationskurs mit Alphabetisierung

Deutsch für Migranten, Geflüchtete und Asylbewerber mit Bleibeperspektive

Dauer: 13 Monate

Abschluss: bbw Teilnahmebescheinigung, TELC-Zertifikat ,

Standort: Königs Wusterhausen

Unterrichtsform: Vor-Ort-Vollzeit

Kundengruppe: Migranten,

Berufsbereiche: Integration + Deutschkurse ,

Termine:

Unterrichtszeiten:

  • ab 26.01.2023 laufender Einstieg Montag bis Freitag, jeweils von 12:45 Uhr bis 16:00 Uhr Kontaktanfrage Königs Wusterhausen Weg am Krankenhaus 2
    15711 Koenigs Wusterhausen
    Wir sind gestartet Nacheinstieg bis 01.04.2024 möglich Plätze verfügbar

Informationen

Der Alphabetisierungskurs besteht aus 1000 Unterrichtseinheiten, davon gehören 100 Unterrichtseinheiten zum Orientierungskurs.

Die Inhalte des Kurses umfassen:

  • Basis-Alpha-Kurs: Im Mittelpunkt stehen hierbei die Alphabetisierung und Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse, sowie die Ausbildung einer persönlichen Handschrift, das Lesen von Druck- und Schreibschrift und das Erlernen kommunikativer Kompetenzen.
  • Aufbau-Alpha-Kurs A: Hier sollen Sicht- und Schreibwortschatz ausgebaut werden. Dabei werden Fachbegriffe, Lernstrategien und -techniken, das Sprechen über Bilder, der Erfragen von Informationen und der Umgang mit verschiedenen Medien vermittelt.
  • Aufbau-Alpha-Kurs B: Neben der Entwicklung sprachlicher und schriftlicher Kompetenten stehen hier die Förderung interkultureller Kompetenzen und landeskundliche Aspekte im Vordergrund. Der Umgange mit Medien und Unterrichtsmaterialien, die Entwicklung eigener Lernmethoden und das selbstständige Lernen sollen vertieft werden.
  • Orientierungskurs: Die Lerninhalte umfassen die Themenbereiche Geschichte, Politik, Demokratie sowie Mensch und Gesellschaft

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den Abschlusstests "Deutsch für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Ziel ist es, möglichst nah an das Sprachniveau A2.1 bis A2.2 herangeführt zu werden.

Den Teilnehmern wird grundlegendes Wissen über das lateinische Schriftsystem, Kenntnisse der deutschen Sprache, schriftsprachliche Kenntnisse, sowie Kompetenzen der Lernautonomie vermittelt. Außerdem wird die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmer gefördert.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Berechtigungsscheins für Ihren Integrationskurs und die Antragsstellung für eine Kostenbefreiung.

Den Alphabetisierungskurs können Migranten besuchen, die gemäß § 4 Abs. 1 IntV teilnahmeberichtigt sind und bei denen die Teilnahme eines allgemeinen Integrationskurses auf Grund fehlender oder ungenügender vorhandener Kompetenzen im schriftsprachlichen Bereich nicht sinnvoll ist. Der Kurs wurde speziell für Personen konzipiert, die nur über einen begrenzten Wortschatz verfügen, nicht oder nicht ausreichend mit dem lateinischen Alphabet vertraut sind und ihre Deutschkenntnisse erweitern möchten.

Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet
    werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
  • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
    - Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
    - Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
    - Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

  • BAMF