Angebot zur Sprachfoerderung
allgemeiner Integrationskurs für Wiederholer
Wiederholung
Unterrichtsform: Vor-Ort-Vollzeit
Kundengruppe: Migranten,
Berufsbereiche:
Termine:
Unterrichtszeiten:
-
ab 26.02.2024 laufender Einstieg
Montag bis Freitag von 12:15 bis 15:30 Uhr
Kontaktanfrage
Marzahn
Allee der Kosmonauten 33b
12681 BerlinWir Starten Plätze verfügbar
Informationen
Die Wiederholung zum allgemeine Integrationskurs umfasst 300 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in nochmals 300 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Am Ende gibt es eine erneute DTZ-Prüfung.
Der Deutsch-Sprachkurs thematisiert inhaltlich typische Beispiele des deutschen Alltagslebens, etwa beim Einkauf, bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit und die Medien. Der Kursteilnehmer lernt sowohl die deutschen Lebensgewohnheiten kennen als auch die Vokabeln und Sprechweisen, mit denen diese im Deutschen bezeichnet werden.
Es werden alle Sprachkompetenzen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geübt.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Berechtigungsscheins für Ihren Wiederholungskurs und die Antragsstellung für eine Kostenbefreiung, sowie einer möglichen Fahrkostenerstattung.
Alle Teilnehmer von Integrationskursen, die die Zielstellung B1 in der Prüfung DTZ nicht erreicht haben.
Absolvierung der ersten DTZ-Prüfung mit Abschluss unter B1 oder Einstufungstestergebnis allgemeiner Integrationskurs, Modul 4
Genehmigter Antrag des BAMF zur Teilnahme an den Wiederholungsstunden oder Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs.
- BAMF
- telc
- bbw
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag i.H.v. 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.
Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.