Fortbildung zum Rettungssanitäter bleibt gültig
Notfallsanitäter/-in: Zum 01.01.2014 wurde der im Rettungsdienst erste staatlich anerkannte duale
Ausbildungsberuf
Rettungssanitäter/-in reformiert und durch den
Notfallsanitäter/-in abgelöst. Grundlage war die Einführung des neuen Notfallsanitätergesetzes zum 01.01.2014.
Die fünfmonatige
Fortbildung zum Rettungssanitäter/-in bleibt von dieser Neueinführung völlig unberührt und gilt nach wie vor. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung können die zukünftigen
Rettungssanitäter/-innen wie bisher in Rettungswachen, in Unfallstellen von Krankenhäusern sowie bei den zahlreichen medizinischen Fahrdiensten arbeiten.