Seminare

Erfindungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Rechte, Verfahrensweisen und Vergütungsfragen

Dauer:

Abschluss: bbw Teilnahmebescheinigung,

Standort: Charlottenburg, Haus der Wirtschaft

Seminar-Nr.: 3538/19

Unterrichtsform: Seminar

Kundengruppe: Berufstätige, Unternehmen,

Berufsbereiche:

Gebühr: 390,00 €

Termine:

Unterrichtszeiten:

Angebot als PDF Drucken Auf den Merkzettel * = Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb)
UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Informationen

Erfindungen durch Arbeitnehmer/innen stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten des Erfinders an seinem geistigen Eigentum und den Rechten des Arbeitgebers an den Arbeitserzeugnissen. Die Teilnehmer/innen werden mit den Grundzügen des Arbeitnehmererfinderrechts vertraut gemacht. Sie erhalten in praxisrelevanter Weise Kenntnis von den vorgeschriebenen Verfahrensweisen der Meldung (Arbeitnehmer), und Inanspruchnahme (Arbeitgeber) von Diensterfindungen. Zentral ist für beide Seiten die Frage der Festsetzung der Vergütung, die dem Arbeitnehmer zusteht.

Inhalte:

• Technische Erfindungen; Patente
• Erfindungen durch Arbeitnehmer/innen; Rechtsgrundlagen (ArbEG)
• Meldung von Diensterfindungen
• Inanspruchnahme von Diensterfindungen durch den Arbeitgeber
• Verpflichtung des Arbeitgeber zur Schutzrechtsanmeldung
• Richtlinien für die angemessene Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
• Erfindungswerte, Anteilsfaktoren; Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Vergütung
• Schiedsverfahren
• besondere Aspekte

Fach- und Führungskräfte, leitende Mitarbeiter/innen im Bereich Forschung und Entwicklung, Erfinder/innen in Unternehmen, Mitarbeiter/innen von Rechtsabteilungen, Geschäftsführer/innen und andere Interessierte

  • Selbstzahler

Arbeitsunterlagen, gemeinsames Mittagessen und Getränke