Berufsbegleitende Lehrgänge
Gepr. Logistikmeister und Logistikmeisterin (IHK)
Nächster Informationsabend am 6. Juli 2017 um 18:00 Uhr im Haus der Wirtschaft in Charlottenburg
Dauer: 24 Monate (860 Unterrichtseinheiten)
Abschluss: Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK),
Standort: Charlottenburg, Haus der Wirtschaft
Unterrichtsform: berufsbegleitend
Kundengruppe: Berufstätige, Unternehmen, Soldaten,
Berufsbereiche: Spedition + Lager + Logistik , Management + Organisation ,
Gebühr: 4440,00 € - 24 Raten à 185,00 €
Termine:
Unterrichtszeiten:
UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Informationen
Logistische Tätigkeiten rund um die Lagerung, den Transport und den Versand von Gütern werden von Logistikmeistern geplant, organisiert, koordiniert und überwacht. Dem veränderten Stellenwert des Lagers wurde durch die Ausweitung logistischer Inhalte und der Aufnahme neuer Technologien im Rahmen logistischer Prozesse Stellung getragen. Mit dieser Fortbildung wird es vor allem Fachkräften gelingen, die den Berufen aus dem Logistikbereich zugeordnet werden können, einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten Karrierepfad zu betreten.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Logistikprozesse
- Betriebliche Organisation
- Führung und Personal
Sie erwerben einen Fortbildungsabschluss auf Bachelor-Level (DQR 6), der Sie für das mittlere Management qualifiziert.
Fachkräfte aus dem Logistikbereich und angrenzenden Gebieten mit Interesse an der Mitarbeiterführung und betriebswirtschaftlichen Verantwortung.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der
Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften
Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)