Seminare
Verdachtskündigung und Videobeweis
Fortbildung für Verbandsjuristen
Termine:
Unterrichtszeiten:
Informationen
Schon der Verdacht einer erheblichen Vertragsverletzung oder einer Straftat kann eine (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Die Verdachtskündigung ist aber nur unter sehr eingeschränkten und strengen Voraussetzungen für den Arbeitgeber möglich. In der Verbandsjuristenschulung werden diese Voraussetzungen anhand der neuesten Rechtsprechung des BAG erläutert. Neben der Abgrenzung zur Tatkündigung, der zu objektivierenden Bewertung der maßgeblichen Tatsachen und Umstände und des Fristenregimes des § 626 Abs. 2 BGB wird in der Schulung die Anhörung des verdächtigen Arbeitnehmers sowie des Betriebsrates behandelt werden.
Die Überwachung von Arbeitnehmern resultiert aus dem Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitsleistung und das sonstige betriebliche Verhalten der bei ihm Beschäftigten zu kontrollieren sowie Vermögensdelikte zu vermeiden. Dabei steht in der Praxis die Videoüberwachung im Vordergrund. In einem zweiten Teil der Schulung werden die Voraussetzungen einer Videoüberwachung und die Verwertung von Videoaufzeichnungen im Prozess dargestellt.
Im Anschluss an die Schulung sind die Teilnehmer zu einem Mittagsimbiss im Haus der Wirtschaft eingeladen.
Hinweis:
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte anerkannt. Alle teilnehmenden Rechtsanwälte erhalten ein entsprechendes Zertifikat.
Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Exklusiv für Verbandsjuristen der UVB-Mitgliedsverbände
- bbw
Unterlagen, Getränke und Buffet