Seminare

Motorkettensägenschein (nach AS Baum 1)

Dauer: 1 Woche (5 Tage)

Abschluss: bbw Teilnahmebescheinigung,

Standort: Frankfurt (Oder)

Seminar-Nr.: bbwffo-LF-122

Unterrichtsform: Seminar

Kundengruppe: Berufstätige, Unternehmen,

Berufsbereiche: Industrie + Handwerk + Technik , Specials , Garten- und Landschaftsbau + Floristik ,

Gebühr: 390,00 €

Termine:

Unterrichtszeiten:

Informationen

Die Teilnehmer erhalten die Berechtigung die Motorkettensäge für gewerbliche Zwecke zu bedienen und Bäume ohne Einschränkung des Stammdurchmessers zu fällen.

Motorkettensägeschein (nach AS Baum 1)

Inhalte:
Modul A (16 UE / Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)

  • Theoretische Lerninhalte:
  • Maschinen und Geräte
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitstechniken
  • Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
Praktische Lerninhalte - Motorsägeeinsatz in der Praxis:
  • Arbeitsvorbereitung
  • Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
  • Fällung von Schwachholz


Modul B (24 UE)
Voraussetzung für die Teilnahme ist das bereits erfolgreich absolvierte Modul A

  • Grundlagen der Motorsägearbeit
  • Theoretische Lerninhalte:
  • Maschinen und Geräte
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitstechniken
Praktische Lerninhalte:
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Baumfällung und - Aufarbeitung mit einem Brusthöhendurchmesser über 20 cm

Schnittschutzkleidung und Schuhe sind mitzubringen. Sofern nicht vorhanden informieren Sie uns bitte rechtzeitig, das wir eine Lösung anbieten können.

Bedienung von Motorkettensägen für private und gewerbliche Zwecke.

Die Teilnehmer erhalten die Berechtigung die Motorkettensäge für gewerbliche Zwecke zu bedienen und Bäume ohne Einschränkung des Stammdurchmessers zu fällen.

Unternehmen, Mitarbeiter und Privatpersonen die gewerbsmäßig mit Motorkettensägen arbeiten wollen.

  • Gesundheitliche und körperliche Eignung
  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Agentur für Arbeit und Jobcenter (Bildungsgutschein für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II)
  • Rententräger
  • Selbstzahler