Angebot zur Sprachfoerderung

Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1 (400 UE)

Dauer: 400 UE

Abschluss: TELC-Zertifikat , bbw Zertifikat,

Standort: Friedrichshain

Unterrichtsform: Vor-Ort-Vollzeit

Kundengruppe: Migranten,

Berufsbereiche: Integration + Deutschkurse ,

Termine:

Unterrichtszeiten:

  • 29.08.2023 - 01.02.2024 Montag bis Donnerstag 09:00 - 13:15 Uhr Kontaktanfrage Friedrichshain Warschauer Str. 58a
    10243 Berlin

Informationen


Das Sprachniveau B1 nach dem GER bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen:

■Einstieg in das Berufsleben in niederschwelligen Beschäftigungssektoren

■Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder Betriebspraktika

■Besuch der aufbauenden Basismodule B2, C1 und C2 der berufsbezogenen Deutschsprachförderung mit dem mittelfristigen Ziel der Aufnahme einer möglichst qualifizierten Beschäftigung, einer Weiterqualifizierung und/oder der Anerkennung von Berufsabschlüssen

Ziel des Spezialmoduls B1 ist, dass die Teilnehmer berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit den Sprachniveau B1 definiert sind.

Es werden die Fertigkeiten "Hörverstehen", "Leseverstehen", "Sprechen-Interpretation und Schreiben gleichermaßen und integriert entwickelt.

Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des BAMF gemäß DeuFöV


Innerhalb von 400 UE erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit dem Sprachniveau B1 definiert sind.

Es werden die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben gleichermaßen und integriert entwickelt.

Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des BAMF gemäß BSK / DeuFöV

Migranten und Menschen im arbeitsfähigen Alter, mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, die Ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen.


- ausgeschöpfte Integrationskursstunden (im Erst- und Wiederholungsverfahren)
- Verpflichtung oder Berechtigung nach §45a Aufenthaltsgesetz zum Kurs vom BAMF, Jobcenter oder Agentur für Arbeit
(Auszubildende nach § 57 SGB III, Arbeitssuchende und/oder Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB III)

  • BAMF

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