Angebot zur Sprachfoerderung
Berufssprachkurs Ziel B2 - 500 UE
Berufsbezogene Sprachförderung (BSK) gem. §45a AufenthG
Unterrichtsform: Vor-Ort-Vollzeit
Kundengruppe: Migranten,
Berufsbereiche: Integration + Deutschkurse ,
Termine:
Unterrichtszeiten:
Informationen
Dieser Kurs ist eine Investition in Ihre Zukunft. Das B2-Niveau ist die Voraussetzung für viele Berufe in Deutschland.
In 500 Unterrichtseinheiten werden Sie gezielt auf die telc B2-Prüfung vorbereitet und haben extra viel Zeit für Wiederholungen und für Übungen.
Es werden dabei allgemeine Grammatikkenntnisse entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen(GER) vermittelt. Diese sind mit Kontexten aus der Arbeitswelt verstrickt, sodass Sie nach dem Berufssprachkurs B2 sowohl grammatisch als auch inhaltlich bestens auf eine qualifizierte Beschäftigung vorbereitet sind.
Am Ende des Kurses wird die allgemeine telc B2-Prüfung durchgeführt. Sie haben für diese Prüfung zwei Versuche. Auf die Prüfung werden Sie bei uns intensiv vorbereitet. Der gesamte Kurs umfasst ungefähr 4 Monate. Im letzten Monat widmen sich die Dozenten ausführlich der Prüfungsvorbereitung. Es werden Briefe geschrieben, Präsentationen geübt und authentische Hörtests durchgeführt, sodass Sie optimal auf die telc B2-Prüfung vorbereitet sind.
Nach diesem Kurs steht Ihnen die Berufswelt in Deutschland offen: Sie können eine Arbeit aufnehmen, eine Ausbildung oder Weiterbildung beginnen, einen C1-Kurs machen oder auch studieren.
Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des BAMF gem. DeuFöV.
Die TELC-Sprachprüfung ist Ihr Ticket in eine Ausbildung, Weiterbildung, Studium oder Job.
Unsere Lehrkräfte sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen!
Wir nutzen vom BAMF zugelassenes Lehrwerk.
500 UE, Mo. - Fr., 5 UE täglich
Personen mit Sprachbedarf, die einer Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen.
arbeitsfähiges Alter
- nachweisbare Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
- Verpflichtung oder Berechtigung nach §45a Aufenthaltsgesetz zum Kurs vom BAMF, Jobcenter oder Agentur für Arbeit (Auszubildende nach §57 SGBIII, Arbeitssuchende und/oder Leistungsempfänger nach SGBII oder SGB III)
- BAMF
- Selbstzahler
- telc
- bbw
Die Lernmittel werden zum Kursstart zur Verfügung gestellt.