Berufsbegleitende Lehrgänge
Gepr. Steuerfachwirtin und Steuerfachwirt (StBK)
Aufstiegsfortbildung zur Prüfung zum Steuerfachwirt vor der Steuerberaterkammer
Dauer:
Abschluss: Prüfung vor der Steuerberaterkammer (StBK), bbw Teilnahmebescheinigung,
Standort: Potsdam, Schlaatzweg
Unterrichtsform: berufsbegleitend
Kundengruppe: Berufstätige,
Berufsbereiche: Rechnungswesen + Steuern + Controlling ,
Gebühr: ,00 €
Termine:
Unterrichtszeiten:
UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Informationen
Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum Steuerfachwirt vor der Steuerberaterkammer vor. Er vertieft in den nachfolgend aufgeführten Fächern die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmer für eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme:
Steuerrecht:
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
- Buchführung
- Jahresabschlussnach Handels- und Steuerrecht
- Jahresabschlussanalyse
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzierung
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerberatungsrecht.
Bestandteil des Lehrgangs sind Prüfungssimulation und Repetitorien.
Mitarbeiter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
- Bildungsprämie
- Selbstzahler
- Steuerberaterkammer (StBK)
- bbw