Angebot zur Sprachfoerderung

Leben in Deutschland

Integrationskurs

Dauer: 1 Monat

Abschluss: TELC-Zertifikat , bbw Zertifikat,

Standort: Potsdam, Schlaatzweg

Unterrichtsform: Vor-Ort-Teilzeit

Kundengruppe: Migranten,

Berufsbereiche: Integration + Deutschkurse ,

Termine:

Unterrichtszeiten:

Informationen

"Leben in Deutschland" umfasst in 100 Unterrichtstunden Kentnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Der Erwerb der Deutschkentnisse geschieht anhand von alltagbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientieringskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.Das Modul "Leben in Deutschland" (LiD) schließt mit einem Abschlusstest ab und Sie erhalten ein Zertifikat.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Berechtigungsscheins für das Modul "Leben in Deutschland" und die Antragstellung für eine Kostenbefreiung.

Der Integrationskurs/Leben in Deutschland richtet sich an dauerhaft in deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkentnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.

- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.

- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die
Teilnahmeberechtigung.

- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
° Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in
Deutschland zu erwarten ist.
° Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
° Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

  • Agentur für Arbeit und Jobcenter (Bildungsgutschein für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II)
  • Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,55 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Buch und Skripte

Berechtigung