Elternzeit vorbei - doch wie zurück in den Beruf?
Elternzeit, Elternurlaub oder - wie es früher hieß - Erziehungsurlaub wird meist als der Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit verstanden, auf den Mütter und Väter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch haben (§ 15 BEEG). Diese Zeit können sie in Teilen oder gänzlich zusammen nutzen. Mütter und Väter sind also Berufstätige, die den Antrag auf Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Das Recht besteht in der Unkündbarkeit eines bestehendes Arbeitsverhältnisses. Nach dem Ende der Elternzeit kehren die Nutznießer dieses Rechts zu ihrem Arbeitgeber zurück.
Es gibt allerdings eine weitere Form der Elternzeit, die den Eltern oder dem Elternteil keine Rückkehr in ein bestehendes Arbeitsverhältnis ermöglicht, weil dieses unmittelbar vor der Elternzeit nämlich nicht bestand. Auch arbeitslose Eltern können sich in Elternzeit befinden, die sie bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen und während der sie nicht verpflichtet sind, sich um Arbeitsangebote zu kümmern. Nach Ende dieser Elternzeit sind sie einfach arbeitslos.
Meist sind es Frauen, oft alleinerziehend, die sich eine Zeit lang um die Versorgung eines oder mehrerer Kinder gekümmert haben und schließlich wieder ihrer Profession nachgehen möchten. Aber die lange Abwesenheit von einem dynamischen Arbeitsmarkt, das wegen fehlender beruflicher Erfolge gesunkene Selbstbewusstsein, familiäre Probleme, Mobbingerfahrungen aus der Vergangenheit und andere Dinge erschweren oft den Wiedereintritt in die Arbeitswelt.
Das bbw bietet diesen Berufsrückkehrerinnen professionelle Einzelcoachings, die gezielt auf ihre spezielle Situation eingehen, für einen freien Kopf sorgen, die Teilnehmerinnen "von Kopf bis Fuß" auf ihre Möglichkeiten hin checken, gemeinsam mit ihnen Zukunftspläne erarbeiten und in Trainings Details vom Vorstellungsgespräch bis hin zum Outfit "optimieren".
Die im Folgenden aufgeführten Angebote laufen bis 2017 bzw. werden bis 2017 wiederholt angeboten: