Mehr Wissen ist Geld wert
Fördermöglichkeiten
- Förderung durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS
- Förderung durch Bildungsgutschein
- Begabten-Förderung
- Förderung durch Aufstiegs-BAföG
- Förderung durch Rentenversicherungsträger
- Förderung durch Bildungsprämie
- Förderung durch Brandenburger Bildungscheck
- Förderung durch Bürgergeldbonus
- Förderung durch Weiterbildungsgeld
Für Arbeitsuchende
Wir möchten Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose in Berlin und Brandenburg dabei unterstützen, wieder in den Berufsalltag zurückzukehren bzw. überhaupt erst in einen Beruf zu starten. Dafür bieten wir Ihnen an vielen bbw Bildungszentren eine Reihe von Möglichkeiten in Form von Modulen - also, Bildungsbausteinen, die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit einem
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern. Damit sind unsere Leistungen für Sie kostenlos.
Ein AVGS ist ein Förderinstrument, mit dem vielseitige Qualifizierung finanziert werden kann.
Unser Ziel ist es:
- mit Ihnen die Wege zu finden, die Sie zu einer Ausbildung oder Fortbildung gehen können, damit Sie (wieder) eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben,
- mit Ihnen an Ihren Stärken arbeiten und Schwächen reduzieren oder sogar beseitigen
- Sie in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen,
- Sie fit zu machen für den Arbeitsalltag.
Dafür stehen verschiedene Angebote mit bis zu 560 Stunden (320 Std. Theorie und 240 Std. Praktikum) zur Verfügung. Je nach Region wurden geeignete bbw Aktivierungs-, Bildungs- und Beschäftigungsvermittlungsangebote (nach § 45 SGB III) entwickelt.
Für Arbeitsuchende
Arbeitsämter und Jobcenter vergeben Bildungsgutscheine nach ausgiebiger Beratung an arbeitsuchende oder von Arbeitlosigkeit bedrohte Menschen. Sie müssen dafür einerseits gewisse Voraussetzungen erfüllen, andererseits muss Ihre Weiterbildung Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz erhöhen.
Mit dem Bildungsgutschein erhalten Weiterbildungsinteressenten eine rechtsverbindliche Zusage darüber, dass die berufliche Weiterbildung ihrer Wahl durch Arbeitsamt bzw. Jobcenter gefördert wird. Der Bildungsgutschein bescheinigt:
- dass das Sie Ihr Weiterbildungsziel mit Ihrem Arbeitsberater abgestimmt haben,
- dass Sie eine Weiterbildung mit einer bestimmten Dauer besuchen dürfen (max. 12 Monate) - wobei Folge-Bildungsgutscheine dann auch längere Bildungsangebote für Sie nutzbar machen,
- dass der Weiterbildungsort bestätigt ist und
- dass Sie ihn innerhalb von 1 - max. 3 Monaten bei einem selbst gewählten Bildungsträger einlösen müssen. Außerhalb der vom Arbeitsberater festgelegten Frist verfällt der Bildungsgutschein.
- Mit einem Bildungsgutschein können sowohl kurze Fortbildungen als auch umfangreichere Kurse wie Umschulungen gefördert werden. Ihr Vorteil ist, dass jeder mit einem Bildungsgutschein geförderte Kurs für Sie kostenlos ist.
Einen Bildungsgutschein kann erhalten, wer:
- innerhalb der vergangenen 3 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war,
- wer Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld hat und arbeitslos gemeldet ist,
- wenn die angestrebte Weiterbildung eine gute Chance auf Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hat (und Ihr Arbeitsberater das auch so sieht) und
- wenn eine umfassende Beratung durch den Arbeitsberater stattgefunden hat.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung. Und Sie bekommen allenfalls eine Weiterbildung in 3 Jahren bewilligt. Jede Förderung einer Weiterbildung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter ist eine Kannleistung - sie kann nur abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erbracht werden, wenn die genannten Voraussetzungen auch erfüllt sind. Das heißt, Sie müssen Ihren Arbeitsberater davon überzeugen, dass die von Ihnen gewählte Weiterbildung oder Umschulung für Sie die richtige ist.
Wenn Sie das herausfinden möchten, nachdem Sie eines unserer Angebote für sich entdeckt haben,sprechen Sie mit uns, lassen Sie sich beraten! Wir helfen Ihnen gern.
Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung werden seit 1991 durch das Förderprogramm "Begabtenförderung - berufliche Bildung" der Bundesregierung ganz gezielt bei ihrer anschließenden Weiterbildung gefördert. Voraussetzung ist ein guter Notendurchschnitt bei der Berufsausbildung und die Persönlichkeit des Antragstellers, denn gefördert werden sollen talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte. Sie können so bei über drei Jahre bei der Finanzierung ihrer fachlichen oder fachübergreifenden Weiterbildung gefördert werden.
Stipendiaten erhalten pro Jahr bis zu 2.000 Euro Förderung, bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10% der Weiterbildungskosten. Ziel ist, junge Fachkräfte in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Perspektiven zu eröffnen, vielleicht sogar die Selbstständigkeit als Chance zu entdecken.
Das Aufstiegs-BAföG wird als Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf Antrag gezahlt.
Hier sollen Teilnehmer/-innen an Fortbildungen finanziell gefördert und ggf. zur Existenzgründung ermuntert werden. Es werden berufliche Aufstiegsfortbildungen, d.h. Meister- und Fachwirtskurse, berufsbegleitende Seminare und Lehrgänge gefördert, die zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss führen. Das Einkommen der Teilnehmer spielt dabei keine Rolle. Es werden sogar Vollzeitmaßnahmen mit verbesserten Förderkonditionen rückwirkend ab 1.10.2010 gefördert. Hier lohnt sich in jedem Fall eine gründliche Beratung. Gefördert werden:Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, zu Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen können und beim Amt für Ausbildungsförderung (an ihrem Wohnort) eine Aufstiegsförderung beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen, wenn Sie nach Ihrer medizinischen Rehabilitation wieder in den Beruf einsteigen möchten. Sie fördert Leistungen, die Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen sollen, die so genannten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".
Dabei gibt es Leistungen, die das Ziel haben, den Arbeitsplatz zu erhalten oder auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven eröffnen sollen.
Sie können die Förderung zur beruflichen Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dann soll damit die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Berufliche Rehabilitation durch Aus- und Weiterbildung muss beim Rentenversicherungsträger vor Beginn der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Dort wird geprüft, ob Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen haben.
Ziel ist, dass die berufliche Rehabilitation möglichst am Wohnort, zumindest in Wohnortnähe, stattfindet.
- Berufliche Rehabilitation dauert grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen ist.
- Ganztägige Weiterbildungen (Volleit) sind auf zwei Jahre Förderung begrenzt. Nur wenn der Erfolg für eine berufliche Wiedereingliederung in dieser Zeit nicht zu erwarten ist, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen finanziert werden.
- Dies ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung, von deren Prognose und der Entwicklung sowie von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.
Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation wird Ihnen grundsätzlich ein Übergangsgeld gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch länger gezahlt werden. Erforderliche Reisekosten, die Ihnen wegen einer berufsfördernden Rehabilitation entstehen, übernimmt die Rentenversicherung ebenso wie ggf. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn Sie an der beruflichen Rehabilitation sonst nicht teilnehmen könnten.
Die Palette der möglichen Fördermaßnahmen ist vielfältig, so können:
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel für den Arbeitsplatz finanziert werden,
- Kraftfahrzeughilfe, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf die Nutzung eines Autos angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen zu können für die Zeit Ihrer beruflichen Rehabilitation, z. B. .
- Vermittlungsunterstützende Leistungen zur Findung eines Arbeitsplatzes
- Wohnungshilfen für den Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs, sofern dieser Arbeitort ist und damit möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichbar sein muss.
- Arbeitsassistenz für Schwerstbehinderte, allerdings vorerst nur für drei Jahre über die Rentenversciherung . Bei weiterem Bedarf finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
- Gründungszuschuss für Existenzgründer, sofern Ihre selbständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild passt und Sie - statt arbeitslos zu sein - dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden können.
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und nur in einem geschützten Raum gearbeitet werden kann.
Mit der Bildungsprämie werden Angestellte, Selbständige mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, gefördert. Kinderfreibeträge werden hier bei der Berechnung mit berücksichtigt. Auch geringfügig Beschäftigte, Existenzgründer (inkl. Bezieher von Gründungszuschuss), Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer in einer Werkstatt für Behinderte, Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland/Arbeit in Deutschland und Erwerbstätige in Pflegezeit gehören zum Kreis derer, die die Bildungsprämie für eine Weiterbildung nutzen können.
Nicht förderungsfähig sind Arbeitsuchende, Auszubildende, nicht berufstätige Studierende, Schüler, Beschäftigte im Ruhestand oder nach einer Geschäftsaufgabe, Kurzarbeiter, Referendar/-innen, Au-Pairs und Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.
Wer eine Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, das Nachholen von Schulabschlüssen, von Prüfungen oder Zertifikaten anstrebt, kann über die Bildungsprämie einen Zuschuss von max. 500 EUR per Prämiengutschein bekommen. Es ist max. ein Prämiengutschein in zwei Jahren erhältlich. Auch hier gilt die Pflicht zur Selbstbeteiligung an den Kosten für die Weiterbildung. Sie beträgt mindestens 50 %.
Die Bildungsprämie ist 3 Monate nach Ausstellung gültig. In diesem Zeitraums muss sie bei einem Bildungsanbieter eingelöst werden.
Das Weiterbildungssparen kann einen Prämiengutschein ergänzen. Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus einem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Es ist unabhängig vom aktuellen Einkommen.
Interessenten sollten sich erst beraten lassen und dann anmelden! Voraussetzung für den Erhalt einer Bildungsprämie ist ein persönliches Gespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Die Anschriften und Kontaktdaten finden Sie auf u.a. auf den Webseiten der Weiterbildungsdatenbank Berlin oder Brandenburg. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Bildungsprämie dem Antragsteller vor einer verbindlichen Kursanmeldung vorliegen muss, sonst kann keine Förderung erfolgen.
Wer im Land Brandenburg seinen Hauptwohnsitz hat und eine berufliche Weiterbildung plant, kann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 715 Euro per Bildungsscheck finanziell gefördert werden. Es können nur Arbeitnehmer einen Bildungscheck erhalten, die Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.
Die Anmeldung für die Weiterbildungsmaßnahme darf noch nicht erfolgt sein. Voraussetzung für die Förderung ist auch eine Selbstbeteiligung an den Gesamtausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) in Höhre von 30 Prozent. Der so genannte Bildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Kursgebühren, für bis zu zwei berufsbegleitende Weiterbildungen pro Jahr.
Die Förderung ist unabhängig vom Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet oder auch vom Ort des Arbeitsplatzes.
Ziel ist lediglich, dass die Weiterbildung neben dem Beruf stattfindet und die Karriere fördern soll. Gefördert wird die individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildung. Möglich ist auch die Förderung von berufsabschlussorientierten Qualifizierungen (wie Aufstiegsfortbildungen und Studium), sofern keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) über das Meister-BAföG (siehe oben) möglich ist.
Nicht gefördert werden Bildungsangebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung, dem Erwerb der Fahrerlaubnis bzw. der individuellen Gesundheitsprävention dienen. Auch Einzelunterricht ist nicht förderbar. Von der Förderung gleichsam ausgeschlossen sind Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder deren Kosten aus gesetzlichen Gründen vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Wichtig ist, dass vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides keine verbindliche Kursanmeldung vorliegen und die Bezahlung der Weiterbildung noch nicht erfolgt sein darf. Der Antrag auf Förderung muss mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Und, mit dem Antrag müssen insgesamt drei vergleichbare Bildungsangebote eingereicht werden.
- Fortbildungen, die länger als 8 Wochen dauern
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Vorphasen der Assistierten Ausbildung
- Unterstützung für schwer erreichbare junge Menschen gemäß § 16h SGB II
Wir sind überzeugt davon, dass dieser Bürgergeldbonus ein wichtiger Anreiz für Menschen ist, sich für ihre berufliche Zukunft zu engagieren und somit langfristig ihre Jobchancen zu verbessern. Dabei haben wir besonders diejenigen im Blick, die aufgrund von schwierigen Lebensumständen oder anderen Hindernissen eine besondere Unterstützung benötigen.
Darüber hinaus kann auch das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen durch eine Weiterbildungsprämie gefördert werden. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet, kann nun aber auch darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet für eine erfolgreiche Zwischenprüfung bei einer Kammer (sofern sie durch die jeweiligen Berufsgesetze oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist) eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Prämie 1.500 Euro.
Wer also den Wunsch hat, sich beruflich weiterzubilden und seine Karriere voranzutreiben, sollte diese Chance unbedingt nutzen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Das monatliche Weiterbildungsgeld kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um das Ziel der beruflichen Weiterentwicklung zu erreichen.
Weitere Informationen zum Bürgergeld und zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit sowie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld