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Fakten
Angebot zur Sprachfoerderung
05.09.2024 - 14.02.2025
2 weitere Starttermine6 Monate
Vor-Ort-Teilzeit
bbw Teilnahmebescheinigung, TELC-Zertifikat ,
Integration + Deutschkurse,
Geflüchtete, Migranten,
Allgemeine Kursinformation
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Inhalte
Mit diesem Brückenelement B1/ B2 werden die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsbezogenen Inhalten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt, um die Teilnehmer besser als bisher auf die Anforderungen des B2-Basiskurses vorzubereiten.
Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Ziel ist es, das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Kurs schließt mit der Prüfung Level B2 ab. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.
Weitere Informationen
Hinweis Migrationshintergrund:
1.) Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia)
2.) Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU)
3.) Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
- Absolvierter Integrationskurs mit abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer und/ oder Deutschsprachkenntnisse auf B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- arbeitsuchende Menschen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung mit Leistungsbezug SGB II oder SGB III
- eine Ausbildung suchende Menschen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung mit Leistungsbezug SGB II oder SGB III
- Menschen mit Migrationshintergrund, die sich im Anerkennungsverfahren befinden für Berufs- und Studienabschlüsse
- Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,55 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
- bbw Teilnahmebescheinigung
- TELC-Zertifikat
Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 50% des Kostenerstattungssatzes leisten.
Termine und Kontakte
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr (Änderungen möglich)
Frau Elke Kuschnereit
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr