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Fakten
Angebot zur Sprachförderung
13 Monate
Vor-Ort-Vollzeit
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr
bbw Teilnahmebescheinigung, TELC-Zertifikat ,
Integration + Deutschkurse,
Migranten,
laufender Einstieg ab: 03.02.2025
Frau Tatiana Safonkina
Inhalte
Die Inhalte des Kurses umfassen:
- Basis-Alpha-Kurs: Im Mittelpunkt stehen hierbei die Alphabetisierung und Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse, sowie die Ausbildung einer persönlichen Handschrift, das Lesen von Druck- und Schreibschrift und das Erlernen kommunikativer Kompetenzen.
- Aufbau-Alpha-Kurs A: Hier sollen Sicht- und Schreibwortschatz ausgebaut werden. Dabei werden Fachbegriffe, Lernstrategien und -techniken, das Sprechen über Bilder, der Erfragen von Informationen und der Umgang mit verschiedenen Medien vermittelt.
- Aufbau-Alpha-Kurs B: Neben der Entwicklung sprachlicher und schriftlicher Kompetenten stehen hier die Förderung interkultureller Kompetenzen und landeskundliche Aspekte im Vordergrund. Der Umgange mit Medien und Unterrichtsmaterialien, die Entwicklung eigener Lernmethoden und das selbstständige Lernen sollen vertieft werden.
- Orientierungskurs: Die Lerninhalte umfassen die Themenbereiche Geschichte, Politik, Demokratie sowie Mensch und Gesellschaft
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den Abschlusstests "Deutsch für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Weitere Informationen
Den Teilnehmern wird grundlegendes Wissen über das lateinische Schriftsystem, Kenntnisse der deutschen Sprache, schriftsprachliche Kenntnisse, sowie Kompetenzen der Lernautonomie vermittelt. Außerdem wird die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmer gefördert.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet
werden. - Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
- BAMF
- bbw Teilnahmebescheinigung
- TELC-Zertifikat
Termine und Kontakte
Frau Tatiana Safonkina
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr